Angeln in Österreich: die neun Bundesländer, Stand 2026
Wer in Österreich angelt, braucht eine amtliche Karte des Bundeslandes (Jahres- oder Gastkarte) und die Lizenz des Reviers. Gastkarten ohne Prüfung gibt es in sechs Ländern, in Vorarlberg reicht die Erlaubnis des Reviers für bis zu 2 Wochen; im Burgenland und in Tirol braucht man dafür eine Karte oder Qualifikation. Der Ratgeber stellt alle neun Länder mit Quellen nebeneinander.
Meinen Ratgeber erhalten — 24,00 €
Format: PDF mit 21 Seiten A4, zum Ausdrucken oder für das Handy, dazu die Online-Fassung.
Gesetzliche Gewährleistung Datei wie beschrieben, sonst korrigiert oder erstattet
Was der Ratgeber enthält
- Die Gastkarten aller 9 Länder: Dauer, Preis, wer sie bekommt
- Was der deutsche Angelschein in jedem Bundesland bringt
- Lizenz und Tageskarte: was darauf steht und was am Wasser verboten ist
- Jahresfischerkarte: Prüfung oder Kurs und Kosten je Land
- Schonzeiten und Brittelmaße des Landesrechts, Land für Land, und ein Urlaubsplaner Monat für Monat für sechs Arten
- Glossar der österreichischen Begriffe und Checkliste vor der Abfahrt
Lieferung: sofortiger Zugang direkt nach der Zahlung.
Für Angler, die in Österreich Urlaub machen oder dort leben.
24,00 € inkl. MwSt., Einmalzahlung
Sofortiger Zugang nach der Zahlung · Karte, Apple Pay oder Google Pay auf der gesicherten Seite von Stripe, Ihre Kartendaten laufen nicht über unsere Server.
Für 85,00 € mehr das Paket: 7 PDF-Ratgeber, 15,57 € pro Ratgeber. →

Das Nachschlagewerk für Angelvorschriften im Süßwasser, Gebiet für Gebiet
- 279geregelte Gebiete
- 22Länder
- 1.069zitierte Quellen, Zeile für Zeile
- 32Fischarten
- 7Sprachen
Zahlen der gesamten Website (alle Länder, alle Gebiete), beim Erstellen in unseren Daten gezählt. Letzte Prüfung der Texte: 22. Oktober 2026. Unsere Methode
Geprüft51 automatische Prüfungen bei jeder Aktualisierung, letzte Prüfung der Texte am 22. Oktober 2026
Methode
- Primärquellen: amtliche Texte der Fischereibehörden
- Jede Regel mit ihrer Quelle verknüpft, Zeile für Zeile
- Prüfdatum auf jeder Seite
QuellenDie gesamte Website: 1.069 zitierte Quellen in 22 Ländern
Dieser Ratgeber: Erhebung der amtlichen Texte vom 23. September 2026 (das Datum oben gilt für die gesamte Website).
In Bildern



Illustrationsfotos, von ihren Urhebern unter freier Lizenz veröffentlicht.
Inhalt
- Das System in einer Minute
- Als Urlauber ohne Prüfung: die Gastkarten
- Mit dem deutschen Angelschein nach Österreich
- Lizenz und Tageskarte: so läuft es am Wasser
- Die Jahresfischerkarte: Prüfung und Kosten je Land
- Hecht, Zander, Bachforelle, Äsche im Vergleich
- Urlaubsplaner: Monat für Monat
- Die neun Bundesländer im Einzelnen
- Kleines Glossar
- Checkliste vor der Abfahrt
- Quellen und Methode
Kostenlose Leseprobe: Gastkarten-Tabelle und das Kapitel Salzburg
Die Gastkarten-Tabelle (Kapitel 2) und ein vollständiges Landeskapitel, wie im Ratgeber.
| Land | Karte | Dauer | Preis | Bedingung |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland | Fischereigastkarte | 2 Monate | Abgabe 15,20 € | nur mit Karte eines anderen Landes oder EU-Berechtigung |
| Kärnten | Fischergastkarte | 1 oder 4 Wochen | 8 € / 17 € | ohne Prüfung |
| Niederösterreich | Fischergastkarte | 30 Tage im Jahr | nicht festgelegt | Sachkunde glaubhaft machen |
| Oberösterreich | Gastfischerkarte | 3 Wochen, max. 2 pro Jahr | 20 € | ohne Prüfung, ab 12 |
| Salzburg | Gastfischerkarte | 24 Std. / 7 / 14 Tage | 10 € / 25 € / 34 € | ohne Prüfung, ab 12 |
| Steiermark | Fischergastkarte | 4 Wochen | nicht festgelegt | ohne Prüfung |
| Tirol | Gastfischerkarte | 14 Tage | 25 € | nur mit Qualifikation (z. B. deutscher Angelschein) |
| Vorarlberg | Erlaubnis des Bewirtschafters | bis 2 Wochen | frei je Revier | ohne Prüfung und ohne Karte |
| Wien | Fischergastkarte | 30 Tage | nicht veröffentlicht | ohne Prüfung, ab 14 |
Salzburg
- Jahreskarte
- Jahresfischerkarte beim Landesfischereiverband Salzburg, ab 12 Jahren, mit Fischerprüfung oder anerkannter Eignung. Erste Ausstellung 2026: 46 € Landesverwaltungsabgaben + 42 € Bundesgebühren + 33 € Fischereiumlage = 121 €. Danach jährlich die Fischereiumlage: 37 € per Überweisung, 35 € bar beim LFV, 33 € per Lastschrift, 13 € unter 18 Jahren. Dazu die Erlaubnis (Lizenz) des Bewirtschafters.
- Prüfung
- Gesetzliche Fischerprüfung vor einer dreiköpfigen Kommission des LFV, mindestens zweimal pro Jahr: schriftlich, eine Stunde, 60 Fragen (je 15 aus Wassertierkunde, Gewässerökologie, Angelgeräte, Fischereirecht), bestanden mit mindestens 9 richtigen je Gebiet. Ab 11 Jahren; Gebühr 50 € (unter 18: 30 €), erste Wiederholung inklusive; kein Pflichtkurs.
- Gäste
- Gastfischerkarte ohne Prüfung ab 12 Jahren (Tarife des LFV ab 01.01.2026): 24 Stunden 10 €, 7 Tage 25 €, 14 Tage 34 €; Tagesgastkarte für Angelteiche 2 €. Beim Bewirtschafter oder bei vom LFV zugelassenen Verkaufsstellen; mit Lichtbildausweis und Lizenz.
- Mit deutschem Angelschein
- Für die Gastkarte nicht nötig. Jahreskarte mit anerkannter Eignung.
- Kinder
- Bis 15 Jahre ohne Fischerkarte in Begleitung eines erwachsenen Fischereiberechtigten.
- Am Wasser
- Lebende Wirbeltiere und Zehnfußkrebse als Köder verboten, künstliche Lichtquellen verboten. Ohne Schonzeit und Mindestlänge: landesfremde und eingebürgerte Arten wie Regenbogenforelle, Bachsaibling, Karpfen, Giebel, ebenso Flussbarsch, Wels, Aitel, Brachse und Rotauge. In Grenzgewässern gelten auf Salzburger Seite diese Regeln oder strengere des Bewirtschafters.
- Offen
- Nicht veröffentlicht: Lizenzpreise und Tagesfanglimits (je Bewirtschafter).
Schonzeiten und Brittelmaße des Landes
| Fischart | Schonzeit | Brittelmaß | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Hecht | 01.02.–30.04. | 50 cm | — |
| Zander / Schill | 16.03.–31.05. | 40 cm | eingebürgert |
| Bachforelle | 01.10.–28.02. | 25 cm | Mindestlänge 22 cm ab 800 m Seehöhe |
| Äsche | 01.01.–31.05. | 33 cm | — |
| Seeforelle | 01.10.–31.12. | 50 cm | — |
| Huchen | 01.02.–31.05. | 85 cm | — |
| Seesaibling | 16.10.–31.12. | 25 cm | — |
| Renken / Maräne | 01.11.–31.12. | 33 cm | — |
| Aalrutte | 01.12.–31.03. | 35 cm | — |
| Barbe | 01.05.–15.06. | 35 cm | — |
| Schleie | 01.06.–31.07. | 25 cm | — |
| Seelaube | 16.05.–30.06. | 20 cm | — |
| Rußnase / Blaunase | 16.04.–15.06. | 25 cm | — |
| Rotfeder | 16.04.–30.06. | 15 cm | — |
| Edelkrebs (Astacus astacus) – Weibchen | 01.10.–31.07. | 12 cm | Männchen : keine Schonzeit, Mindestlänge 12 cm |
| Nase | ganzjährig geschont | — | — |
| Schied / Rapfen | ganzjährig geschont | — | — |
| Sterlet | ganzjährig geschont | — | — |
Quellen (abgerufen am 23. September 2026): Salzburger Fischereigesetz 2002, LGBl. Nr. 81/2002, geltende Fassung (RIS) · Salzburger Fischereiverordnung 2020, LGBl. Nr. 116/2020 (RIS) · Landesfischereiverband Salzburg – Schonbestimmungen (Salzburger Schonzeiten-Mindestlängen-Verordnung 2012) · Salzburger Wassertier-Schonzeiten-Mindestlängen-Verordnung (PDF, Salzburgs Fischerei 4/2012) · Landesfischereiverband Salzburg – Jahresfischerkarten (Kosten Stand 01.01.2026) · Landesfischereiverband Salzburg – Gastfischerkarten (Kosten Stand 01.01.2026) · Landesfischereiverband Salzburg – Umlagenverordnung VO-FU-2025 · Landesfischereiverband Salzburg – Fischerprüfung · ris.bka.gv.at
Für wen
- Urlauber aus Deutschland, der Schweiz oder anderswo, die wissen wollen, welche Karte sie im Zielland brauchen
- Angler mit deutschem Fischereischein, die prüfen wollen, was er in Tirol, Vorarlberg oder Oberösterreich wert ist
- Neue Einwohner, die die Jahresfischerkarte machen wollen
- Wer in mehreren Bundesländern angelt
Für wen nicht
- Wer Reviere, Angelstellen oder Tageskartenpreise sucht: Lizenzpreise legt jedes Revier frei fest und keine Behörde veröffentlicht sie
- Wer am Bodensee angelt: Dafür gilt eine eigene Verordnung, die der Ratgeber nur erwähnt
So nutzen Sie den Ratgeber
Der Ratgeber ist kein amtliches Dokument: Maßgeblich sind das Landesrecht in geltender Fassung und die Lizenz des Reviers, die oft strenger ist. Was nicht veröffentlicht ist (Lizenzpreise, Tagesfanglimits, mancher Gastkartenpreis), steht als offen da und wird nicht geschätzt.
Häufige Fragen
Brauche ich in Österreich eine Prüfung, um im Urlaub zu angeln?
In den meisten Ländern nicht: Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien geben Gastkarten ohne Prüfung aus, Vorarlberg erlaubt bis zu 2 Wochen mit der Erlaubnis des Reviers. Im Burgenland braucht man für die Gastkarte eine Karte eines anderen Landes oder eine EU-Berechtigung, in Tirol eine glaubhafte Qualifikation.
Gilt mein deutscher Angelschein in Österreich?
Er ersetzt die österreichische Karte nicht automatisch, hilft aber: In Tirol ist er als Qualifikation für die Gastfischerkarte genannt, in Vorarlberg sind die Prüfungen von elf deutschen Ländern als gleichwertig anerkannt, in Oberösterreich gilt eine ausländische Karte bei Wohnsitz im Ausland gegen die JFK-Abgabe.
Was kostet eine Gastkarte?
Veröffentlicht sind zum Beispiel 8 € für eine Woche in Kärnten, 20 € für drei Wochen in Oberösterreich, 10 € für 24 Stunden in Salzburg und 25 € für 14 Tage in Tirol. Dazu kommt immer die Lizenz des Reviers, deren Preis das Revier festlegt.
Wie aktuell sind die Angaben?
Ausgewertet am 23.09.2026 mit den Tarifen 2026, jede Angabe mit Quelle.
24,00 € inkl. MwSt., Einmalzahlung
Meinen Ratgeber erhalten — 24,00 €
Gesetzliche Gewährleistung Datei wie beschrieben, sonst korrigiert oder erstattet
Sofortiger Zugang nach der Zahlung · Karte, Apple Pay oder Google Pay auf der gesicherten Seite von Stripe, Ihre Kartendaten laufen nicht über unsere Server.
Für 85,00 € mehr das Paket: 7 PDF-Ratgeber, 15,57 € pro Ratgeber. →