Karausche

Carassius carassius

Karausche (Carassius carassius)
Foto : NasserHalaweh, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

In vielen Gewässern rückläufig, vor allem durch Konkurrenz und Hybridisierung mit eingeführtem Giebel und Goldfisch; es gibt Schutzprojekte.

Länge15 cmmax. 64 cm
Max. Gewicht3 kg
Max. Alter10 Jahre
LebensraumFlache Teiche
Wissenschaftlicher Name
Carassius carassius
Familie
Cyprinidae
Schutzstatus
LC (Least Concern)
Verbreitung
Nord- und Mitteleuropa bis Sibirien; vielerorts rückläufig.

Passende Ausrüstung

Ein Überlebenskünstler der Teiche

Die Karausche ist ein kleiner, hochrückiger, goldfarbener Karpfenfisch und eine wahre Überlebenskünstlerin. FishBase beschreibt sie in flachen Teichen, pflanzenreichen Seen und Altarmen von Tieflandflüssen. Sie übersteht hohe Temperaturen und sehr niedrige Sauerstoffgehalte, im Sommer ebenso wie unter dem Eis. Wo viele Raubfische leben, ist sie selten; ohne Konkurrenz kann sie dagegen sehr häufig werden. Viele kennen sie noch aus Dorfteichen und Moorgewässern.

Eine Art im Rückgang

FishBase berichtet von einem allmählichen Verschwinden aus vielen Gewässern, besonders im Donauraum und in Mitteleuropa, vermutlich wegen der Konkurrenz mit dem eingeführten Giebel (Carassius gibelio). In England analysierten Sayer und Kollegen (2011) Ausmaß und Ursachen des Rückgangs und schlugen Schutzmaßnahmen vor. Die Hybridisierung mit Giebel, Goldfisch und Karpfen erschwert zudem die Bestimmung: Die echte Karausche hat eine gewölbte, nach außen gebogene Rückenflosse und keine Barteln.

Größen

Die übliche Länge beträgt 15 cm, das veröffentlichte Maximum 64 cm und 3 kg bei einem Höchstalter von 10 Jahren (FishBase).

Laichzeit

Karauschen laichen im Mai und Juni in flachem, pflanzenreichem Wasser; jedes Weibchen laicht mehrmals, die klebrigen Eier haften an Pflanzen und schlüpfen nach 4 bis 8 Tagen (FishBase). Eine eigene Schonzeit gibt es meist nicht, einige Bundesländer legen aber Mindestmaße fest. Prüfen Sie die Regeln Ihres Gewässers.

So fängt man sie

Karauschen fressen Plankton, Bodentiere, Pflanzen und Detritus, den ganzen Tag über, vor allem aber nachts (FishBase). Ihre Bisse sind berüchtigt zart: Eine leichte, sehr empfindliche Pose, bis fast zur Antenne ausgebleit, ist unverzichtbar. Maden, Caster, Brot, kleine Pellets und Mais sind die klassischen Köder, grundnah an Krautkanten angeboten, morgens und abends. Füttern Sie sparsam – in einem kleinen Teich genügen wenige Handvoll.

Verantwortungsvoll angeln

Setzen Sie Karauschen mit Haken ohne Widerhaken sofort zurück, sofern das Landesrecht es erlaubt. Vor allem: Setzen Sie niemals Fische von einem Gewässer in ein anderes um. Genau so verbreiten sich Giebel und Hybriden, die die Art bedrohen. Viele Vereine betreuen heute eigene Karauschen-Schutzgewässer.

Ausrüstung in Kürze

Eine Posenrute von etwa 3,90 m oder eine kurze Stippe, feine Schnur, Haken der Größen 16 bis 20, schlanke Stipposen oder kleine Waggler mit dünner Antenne und ein Hakenlöser sind alles, was man braucht. In kleinen Teichen gilt: so wenig füttern wie möglich, damit die Fische am Hakenköder bleiben.

Köder

  • Maden, Caster
  • Brot (Flocke, Stanze)
  • Kleine Pellets
  • Mais

Zurücksetzen

  • Kleine Haken ohne Widerhaken; zarte Bisse zügig anschlagen.
  • Nie Karauschen oder ähnliche Fische zwischen Gewässern umsetzen: Hybridisierungsgefahr.
  • Sofort zurücksetzen.

Mindestmaß Karausche nach Gebiet

Deutschland : 15 cm (2)

Zitierte Studien

  1. Sayer et al. (2011) Towards the conservation of crucian carp Carassius carassius: understanding the extent and causes of decline within part of its native English range Journal of Fish Biology doi:10.1111/j.1095-8649.2011.03059.x
    Analysiert Ausmaß und Ursachen des Rückgangs der Karausche in einem Teil ihres englischen Heimatgebiets.

Amtliche Quellen

  1. FishBase – Carassius carassius (fiche espèce ; statut IUCN Red List 2025-2 repris par FishBase) (abgerufen am 23. September 2026)
  2. Sportvisunie – VISpas (Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren, VISplanner, NachtVIStoestemming) (abgerufen am 23. September 2026)
  3. Vlaamse overheid – Visverlof (verplicht voor recreatief vissen op de openbare binnenwateren van het Vlaamse Gewest) (abgerufen am 23. September 2026)