Angelvorschriften in Deutschland

16 Seiten (Land). Jeweils: Angelschein und Preis, Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbegrenzungen und amtliche Quellen.

GebietAngelschein / ErlaubnisNächste ÖffnungZuletzt geprüft
Baden-WürttembergBach-/Flussforelle (Salmo trutta f. fario), 1. Okt. 202623. September 2026
Bayern35 €Aal (Anguilla anguilla), 1. Jan. 202723. September 2026
Berlin27 €Bachforelle (Salmo trutta f. fario), 1. Okt. 202623. September 2026
Brandenburg25 €Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris), 1. Jan. 202723. September 2026
Freie Hansestadt Bremen64 €Bachforelle (Salmo trutta f. fario), 15. Okt. 202623. September 2026
Freie und Hansestadt Hamburg15 €Bachforelle und Meerforelle (Salmo trutta), 15. Okt. 202623. September 2026
Hessen36 €Atlantische Forelle – Bachforelle, Meerforelle, Seeforelle (Salmo trutta), 1. Okt. 202623. September 2026
Mecklenburg-Vorpommern24 €Meerforelle (Salmo trutta) – Küstengewässer, 15. Dez. 202623. September 2026
Niedersachsen45 €Bachforelle (Salmo trutta f. fario), 15. Okt. 202623. September 2026
Nordrhein-Westfalen20 €Aal (Anguilla anguilla), 1. Okt. 202623. September 2026
Rheinland-Pfalz6,20 €Bachforelle (Salmo trutta f. fario), 15. Okt. 202623. September 2026
SaarlandBachforelle (Salmo trutta f. fario), 1. Okt. 202623. September 2026
Sachsen42 €Große Maräne (Coregonus lavaretus), 1. Jan. 202723. September 2026
Sachsen-Anhalt10 €Äsche (Thymallus thymallus), 1. Dez. 202623. September 2026
Schleswig-HolsteinWinterschonzeit (alle Arten, Gewässer der Anlage 3), 1. Jan. 202723. September 2026
Thüringen245 €Bachforelle (Salmo trutta f. fario), 1. Okt. 202623. September 2026

Häufige Fragen

Darf man in Deutschland ohne Angelschein angeln?

In den meisten Bundesländern nicht, aber es gibt Ausnahmen: In Niedersachsen genügt in Binnengewässern der Personalausweis mit Erlaubnisschein, in Brandenburg ist Friedfischangeln ohne Fischereischein erlaubt. Mehrere Länder verkaufen Touristen- oder Urlauberscheine ohne Prüfung. Eine Angelerlaubnis für das Gewässer braucht man immer.

Ohne Prüfung und teils ohne Fischereischein angeln kann man 2026 so: Niedersachsen – kein Fischereischeinzwang in Binnengewässern; nach § 57 Nds. FischG reichen Personalausweis und Fischereierlaubnisschein des Berechtigten. Brandenburg – Friedfischhandangel ohne Fischereischein und ohne Prüfung (ein Einzelhaken, keine Köderfische), allein ab 8 Jahren, ab 14 Jahren mit Fischereiabgabe von 12 €. Mecklenburg-Vorpommern – Touristenfischereischein ohne Prüfung für 24 € (digital 23 €), inklusive Abgabe, auch für Einheimische. Schleswig-Holstein – Urlauberfischereischein ohne Prüfung mit Nachweis der Fischereiabgabe. Thüringen – Vierteljahresfischereischein ohne Prüfung für 25 €, nur Handangel. Bayern – Jahresfischereischein für Touristen ohne Wohnsitz in Deutschland (Volljährige, 22,50 € inkl. Abgabe). Kinder und Jugendliche dürfen in mehreren Ländern in Begleitung eines Scheininhabers ohne eigenen Schein fischen, etwa in NRW von 10 bis 15 und in Rheinland-Pfalz von 7 bis 17 Jahren. In allen Fällen ist zusätzlich die Angelkarte des Gewässers nötig.

Amtliche Quellen : Niedersächsisches Fischereigesetz § 57 (VORIS) ; Brandenburg – Fischereischein, Friedfischangeln (Verwaltungsportal) ; LALLF M-V – Touristenfischereischein ; Schleswig-Holstein – LFischG-DVO (Urlauberfischereischein) ; Thüringer Fischereiverordnung ; BayernPortal – Jahresfischereischein für Touristen ; NRW – Fischereiprüfung und Fischereischein ; Rheinland-Pfalz – Landesfischereigesetz (Gästeschein, Jugendliche)

Wo darf man in Deutschland angeln?

Überall dort, wo man eine Angelerlaubnis des Fischereiberechtigten hat. Fast alle Seen, Flüsse und Teiche gehören einem Berechtigten, meist einem Angelverein, Pächter oder dem Land. Man kauft also eine Tages-, Wochen- oder Jahreskarte für das Gewässer und braucht in den meisten Ländern zusätzlich den Fischereischein.

In Deutschland ist das Fischereirecht an Gewässer gebunden: Es gehört dem Eigentümer oder wird verpachtet, oft an Angelvereine. Wer angeln will, braucht deshalb eine Erlaubnis dieses Berechtigten, zum Beispiel eine Angelkarte, einen Erlaubnisschein oder eine Mitgliedschaft im Verein. In Mecklenburg-Vorpommern betont die Landesbehörde ausdrücklich, dass es keine freien Angelgewässer gibt; in Niedersachsen ist der Fischereierlaubnisschein gesetzlich vorgeschrieben, außer wenn der Berechtigte selbst dabei ist. Karten verkaufen Vereine, Angelgeschäfte, Tourismusbüros und Online-Portale. Große Gewässer wie die Bundeswasserstraßen und viele Seen werden über Landesverbände oder Pachtgemeinschaften vergeben. Neben der Angelkarte gilt in den meisten Ländern die Fischereischeinpflicht. Bei der Wahl des Gewässers lohnt ein Blick in die Gewässerordnung: Rutenzahl, Nachtangeln, Köder und Schonbereiche sind dort geregelt, zum Beispiel Nachtangelverbote oder Entnahmefenster. In Brandenburg genügt für Friedfische die Angelkarte mit Nachweis der Fischereiabgabe, ein Fischereischein ist dafür nicht nötig.

Amtliche Quellen : LALLF M-V – Touristenfischereischein (keine freien Angelgewässer) ; Niedersächsisches Fischereigesetz § 57 (VORIS) ; NRW – Fischereiprüfung und Fischereischein ; Brandenburg – Fischereischein, Friedfischangeln (Verwaltungsportal)

Was kostet ein Angelschein in Deutschland?

Das ist Ländersache. Der Fischereischein selbst kostet 2026 meist zwischen etwa 10 und 65 €, zum Beispiel 35 € auf Lebenszeit in Bayern oder 18 € online in NRW. Dazu kommen die Fischereiabgabe, der Vorbereitungskurs, die Prüfungsgebühr (in Bayern 50 €) und die Angelkarte für das Gewässer.

Beispiele 2026 für den Fischereischein: Bayern 35 € auf Lebenszeit plus Fischereiabgabe; Nordrhein-Westfalen 18 € online oder 30 € bei der Gemeinde (auf Lebenszeit); Hessen 10 € für ein Jahr, 18 € für fünf und 36 € für zehn Jahre, jeweils plus Abgabe; Berlin 27 € für fünf Jahre; Sachsen 42 €; Bremen 64 €; Hamburg 15 € plus Abgabe; Mecklenburg-Vorpommern 8 € auf Lebenszeit. Prüfungsgebühren: Bayern 50 €, Mecklenburg-Vorpommern 25 € (Erwachsene), Saarland 100 €. Die meisten Länder schreiben einen Vorbereitungslehrgang vor (Baden-Württemberg mindestens 32 Stunden, Bayern 30 Pflichtstunden, Hessen mindestens 8 Stunden); dessen Preis legen die Anbieter fest. Für Touristen ohne Prüfung: Mecklenburg-Vorpommern 24 €, Thüringen 25 € für ein Vierteljahr, Bayern 22,50 € für Nichtansässige. Die Angelkarte für das Gewässer ist ein eigener Kostenpunkt, den Verein oder Pächter festlegen.

Amtliche Quellen : BayernPortal – Jahresfischereischein für Touristen ; BayernPortal – Staatliche Fischerprüfung ; NRW – Fischereiprüfung und Fischereischein ; Hessen – Fischerei (Fischereischein) ; Service Berlin – Fischereischein ; LfULG Sachsen – Laufzeiten und Kosten sächsischer Fischereischeine ; Bremisches Fischereigesetz ; Hamburg – Fischereischein ; LALLF M-V – Touristenfischereischein ; LALLF M-V – Fischereischeinprüfung ; Saarland – Fischerprüfungsordnung ; Baden-Württemberg – Landesfischereiverordnung ; Thüringer Fischereiverordnung

Wie bekomme ich einen Angelschein in Deutschland?

In den meisten Ländern so: Vorbereitungskurs besuchen, die staatliche Fischerprüfung bestehen und mit dem Prüfungszeugnis den Fischereischein bei Gemeinde oder Fischereibehörde des Wohnorts beantragen, dann die Fischereiabgabe zahlen. Mindestalter, Kursdauer und Gebühren legt jedes Bundesland fest. Prüfungen anderer Bundesländer werden in der Regel anerkannt.

Schritt 1: Vorbereitung. Viele Länder schreiben einen Lehrgang vor, etwa mindestens 32 Stunden in Baden-Württemberg, 30 Pflichtstunden in Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Sachsen, mindestens 8 Stunden Praxis in Hessen und Schleswig-Holstein. Schritt 2: Prüfung. Meist schriftlich im Multiple-Choice-Format, zum Beispiel 60 Fragen in 90 Minuten in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (bestanden mit mindestens 45 richtigen); Bayern prüft online (Gebühr 50 €). Mindestalter am Prüfungstag: 10 Jahre in Baden-Württemberg, 12 in Bayern und NRW, 13 in Rheinland-Pfalz und im Saarland, 14 in Berlin und Sachsen. Schritt 3: Antrag bei der zuständigen Stelle des Hauptwohnsitzes (Gemeinde, Ordnungsbehörde oder Fischereiamt) mit Ausweis, Passbild und Prüfungszeugnis; in NRW auch online. Schritt 4: Fischereiabgabe zahlen und für jedes Gewässer eine Angelerlaubnis kaufen. Prüfungen anderer Bundesländer werden in der Regel anerkannt. Ausnahmen ohne Prüfung gibt es für Kinder in Begleitung und für Touristenscheine.

Amtliche Quellen : Baden-Württemberg – Landesfischereiverordnung ; BayernPortal – Staatliche Fischerprüfung ; Fischereiamt Berlin – Anglerprüfung ; Rheinland-Pfalz – Landesfischereiordnung (Prüfung) ; LfULG Sachsen – Laufzeiten und Kosten sächsischer Fischereischeine ; Hessen – Fischerei (Fischereischein) ; Schleswig-Holstein – LFischG-DVO (Urlauberfischereischein) ; LALLF M-V – Fischereischeinprüfung ; Thüringer Fischereiverordnung ; NRW – Fischereiprüfung und Fischereischein ; Saarland – Fischerprüfungsordnung

Darf man in Deutschland angeln?

Ja, aber fast überall braucht man zwei Dinge: einen staatlichen Fischereischein (meist nach bestandener Fischerprüfung) und eine Angelerlaubnis für das konkrete Gewässer. Die Regeln macht jedes Bundesland selbst. Ausnahmen sind etwa Niedersachsen ohne Fischereischeinpflicht in Binnengewässern und das Friedfischangeln in Brandenburg.

Fischereirecht ist Ländersache, darum gibt es 16 Landesfischereigesetze. In der Regel gilt: Der Fischereischein weist die Sachkunde nach und wird nach einer Prüfung von Gemeinde oder Fischereibehörde ausgestellt; dazu kommt die Fischereiabgabe des Landes. Die Angelerlaubnis (Erlaubnisschein, Angelkarte) verkauft der Fischereiberechtigte, meist ein Verein oder Pächter. Sonderfälle 2026: In Niedersachsen genügt in Binnengewässern ein Personalausweis plus Erlaubnisschein. In Brandenburg ist für das Friedfischangeln kein Fischereischein nötig (ab 14 Jahren Fischereiabgabe 12 €), nur für Raubfisch. Mehrere Länder bieten Scheine ohne Prüfung für Touristen, etwa Mecklenburg-Vorpommern (Touristenfischereischein 24 €), Schleswig-Holstein (Urlauberfischereischein) oder Thüringen (Vierteljahresschein 25 €). Kinder und Jugendliche dürfen in vielen Ländern in Begleitung eines Scheininhabers ohne eigenen Schein fischen, zum Beispiel in Bayern von 7 bis 17 Jahren. Schonzeiten, Mindestmaße und Rutenzahl regeln Landesverordnungen und Gewässerordnungen.

Amtliche Quellen : Niedersächsisches Fischereigesetz § 57 (VORIS) ; Brandenburg – Fischereischein, Friedfischangeln (Verwaltungsportal) ; LALLF M-V – Touristenfischereischein ; Schleswig-Holstein – LFischG-DVO (Urlauberfischereischein) ; Thüringer Fischereiverordnung ; BayernPortal – Fischerprüfung ; NRW – Fischereiprüfung und Fischereischein

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