Appenzell Ausserrhoden

Kanton, Schweiz. Behörde : Departement Bau und Volkswirtschaft, Amt für Umwelt (Fischereiverwaltung), Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Regelung 2026, geprüft am 23. September 2026.

BachforelleHeute geschlossen
22 cmMindestmaß
Angelschein / Erlaubnis
15 CHFJahreskarte (Jahresbewilligung, ein Revier) – Kantonseinwohner
Nächste Öffnung
Mindestmaße
22 cmForellen (Salmo trutta)

Passende Ausrüstung für dieses Gebiet

Ausgewählt nach den hier geregelten Arten und Mindestmaßen.

Die Hinweise auf dieser Seite sind auf Französisch verfasst, möglichst nah an den amtlichen Texten.

Fangzeiten 2026

Art
Forellen (Salmo trutta)1geschlossen : 16. Sept. → 31. März

Art. 27 FiV

Krebse1geschlossen : 16. Sept. → 30. Juni

Volle Balken: Angeln erlaubt. Gelbe Linie: heute. Rote Schraffur: Schonzeit.

Mindestmaße

ArtMindestmaß0–60 cm
Forellen (Salmo trutta)1
Art. 28 FiV (2026)
22 cm

Zum Prüfen des Mindestmaßes: Bachforelle hier 22 cm. Digitale Hängewaage 50 kg 30,90 €

Fangbegrenzungen

Von der Behörde nicht veröffentlicht: bei Departement Bau und Volkswirtschaft, Amt für Umwelt (Fischereiverwaltung), Kanton Appenzell Ausserrhoden nachfragen.

Angelschein / Erlaubnis

Angelschein / ErlaubnisGültigkeitPreis
Jahreskarte (Jahresbewilligung, ein Revier) – Kantonseinwohner1
Gebühr Fr. 15.– (Art. 14 FiV); für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen 20 % des Pachtzinses des Reviers. Nur mit Zustimmung des Pächters; ab 18 J., in der Schweiz niedergelassen. Zzgl. allfälliger Pachtbeitrag des Pächters.
Fangsaison15 CHF
Tageskarte (vom Pächter abgegeben)1
Gebühr Fr. 4.– (zzgl. allfälliger Pachtbeitrag des Pächters); ab 16 J.
1 Tag4 CHF
Pächterkarte1
Kostenlos; Pachtzins vom Regierungsrat festgesetzt (+50 % für nicht im Kanton wohnhafte Personen).
Pachtperiode 6 Jahre0 CHF
Gastkarte1
Tageskarte 4 CHF1 TagNur über die Revierpächter (Bezug der Karten bei der Fischereiverwaltung durch den Pächter); ab 16 J.
Prüfung1
Sachkundenachweis (SaNa) nach Bundesrecht (Art. 5a VBGF) : keine PflichtDie kantonale Fischereiverordnung (Stand 30.09.2016) enthält keine eigene SaNa-Bestimmung; bundesrechtlich gilt der Sachkundenachweis für Bewilligungen über einen Monat.

Gewässerkategorien

  • 26 Pachtreviere (Fliessgewässer: Urnäsch, Sitter, Rotbach, Goldach, Glatt, Necker u.a.)
  • Grenzgewässer mit SG und AI (Vereinbarungen bGS 527.3 / 527.4)

Gut zu wissen

Reines Pachtsystem (keine kantonalen Patente): Reviere für 6 Jahre verpachtet, Jahres- und Tageskarten über die Pächter. Nur Angelrute. Fischfang verboten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen. Besatz nur mit Bachforellen.

Was die Behörde nicht veröffentlicht

Punkte, die wir in den amtlichen Texten nicht gefunden haben: bei der Behörde nachfragen.

  • Prix réels des cartes journalières/annuelles (Pachtbeiträge des Pächters) non publiés par le canton — vérifier auprès de l'Amt für Umwelt Appenzell Ausserrhoden / des Revierpächter
  • Lien d'achat : pas de vente cantonale en ligne identifiée (cartes via les fermiers)
  • Tagesfangzahl non fixée dans la Fischereiverordnung
  • Äsche, Hecht, Seesaibling etc. : pas de règle cantonale (Bundesrecht VBGF)
  • Page ar.ch Fischerei non consultée (redirection)

Die Vorschriften ändern sich jedes Jahr und können während der Saison geändert werden. Vor dem Angeln den geltenden Text bei der genannten Behörde prüfen.

Häufige Fragen

Was kostet die Angelerlaubnis in Appenzell Ausserrhoden 2026?

„Jahreskarte (Jahresbewilligung, ein Revier) – Kantonseinwohner“ kostet 15 CHF (Fangsaison). Weitere Karten und Preise stehen in der Tabelle oben, mit amtlicher Quelle.

Wann beginnt die Fangzeit für Bachforelle in Appenzell Ausserrhoden?

Bachforelle: geschlossen : 16. Sept. → 31. März, laut dem amtlichen Kalender oben.

Welches Mindestmaß gilt für Bachforelle in Appenzell Ausserrhoden?

Bachforelle: 22 cm. Kleinere Fische müssen sofort zurückgesetzt werden.

Amtliche Quellen

  1. bGS 527.2 Verordnung über die Fischerei (Fischereiverordnung) vom 06.02.1978 (Stand 30.09.2016) (abgerufen am 23. September 2026)
  2. bGS 527.21 Verordnung über Bachforellen vom 30.06.2026 (in Kraft ab 01.01.2027) (abgerufen am 23. September 2026)

Zuletzt geprüft : 23. September 2026.

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Angelvorschriften in der Schweiz