Angelvorschriften in der Schweiz

27 Seiten (Kanton, Canton, Confédération, Cantone). Jeweils: Angelschein und Preis, Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbegrenzungen und amtliche Quellen.

GebietAngelschein / ErlaubnisNächste ÖffnungZuletzt geprüft
Appenzell Ausserrhoden15 CHF23. September 2026
Appenzell Innerrhoden640 CHFGroppen und Krebse, 1. Jan. 202723. September 2026
Canton de Fribourg / Kanton Freiburg160 CHFAutres espèces autorisées (dont truite) – eaux entièrement fribourgeoises, 4. Okt. 202623. September 2026
Canton de Vaud150 CHFToutes espèces – rivières, petits lacs et étangs (cas général), 4. Okt. 202623. September 2026
Canton du Valais / Kanton Wallis346 CHFToutes espèces – rivières de plaine, 4. Okt. 202623. September 2026
Confédération suisse / Schweizerische Eidgenossenschaft / Confederazione Svizzera23. September 2026
Glarus220 CHFForellen / Seesaibling – Walensee, 26. Dez. 202623. September 2026
Graubünden / Grischun / Grigioni215 CHFNase, Groppe, Strömer, Aal, Strigione, Bartgrundel, Dohlen- und Edelkrebs, 1. Jan. 202723. September 2026
Kanton AargauFelchen, 1. Jan. 202723. September 2026
Kanton Basel-LandschaftBachforelle – Rhein, Mündungen Ergolz und Birs, 1. Okt. 202623. September 2026
Kanton Basel-Stadt80 CHFBach- und Flussforelle, 1. Okt. 202623. September 2026
Kanton Bern / Canton de Berne280 CHFÄsche (Thymallus thymallus), 1. Okt. 202623. September 2026
Kanton Luzern265 CHFÄschen, 1. Okt. 202623. September 2026
Kanton Solothurn190 CHFFelchen, 1. Jan. 202723. September 2026
Nidwalden200 CHFForellen (Salmo trutta), 26. Dez. 202623. September 2026
Obwalden140 CHFForellen (Salmo trutta), 26. Dez. 202623. September 2026
Repubblica e Cantone Ticino170 CHFTemolo (Thymallus thymallus) – fiumi, 1. Okt. 202623. September 2026
République et canton de Genève140 CHFTruites (Salmo trutta) – rivières, 30. Sept. 202623. September 2026
République et Canton de Neuchâtel150 CHFTruite – bassins de l'Areuse et du Seyon, bied des Ponts, ruisseaux, 30. Sept. 202623. September 2026
République et Canton du Jura145 CHFTruite, 30. Sept. 202623. September 2026
Schaffhausen100 CHFFelchen (Coregonus spp.), 1. Jan. 202723. September 2026
Schwyz330 CHFForellen (See), 26. Dez. 202623. September 2026
St. Gallen180 CHFForellen – Walensee, 26. Dez. 202623. September 2026
Thurgau140 CHFFelchen – Bodensee-Obersee, 1. Jan. 202723. September 2026
Uri330 CHFSeesaibling (Salvelinus umbla), 26. Dez. 202623. September 2026
Zug110 CHFBachforelle (Salmo trutta fario), 26. Dez. 202623. September 2026
Zürich170 CHFForelle (Bach-/Seeforelle, Salmo trutta), 26. Dez. 202623. September 2026

Häufige Fragen

Darf man in der Schweiz ohne Angelschein angeln?

Teilweise. Für Patente unter einem Monat verlangt der Bund keinen Sachkundenachweis (SaNa), ein Tages- oder Wochenpatent braucht man aber trotzdem. Ganz ohne Patent erlauben einige Kantone die Freiangelei vom Ufer, etwa am Brienzer-, Thuner- und Bielersee, am Zürichsee oder am Genfersee mit einfacher Ausrüstung.

Die Fischerei ist in der Schweiz ein kantonales Regal. Bundesrechtlich muss nur für Berechtigungen ab einem Monat Dauer ein Sachkundenachweis (SaNa-Ausweis) vorliegen; Tages-, Wochen- und Monatspatente gibt es in den meisten Kantonen ohne SaNa. Beispiele 2026: Zürich Tagespatent Einzelsee 30 CHF, Bern Tagespatent 32 CHF, Waadt Tagespatent Fluss 20 CHF. Daneben gibt es freie Angelrechte ohne Patent, stets mit eingeschränkter Ausrüstung: Im Kanton Bern darf man vom Ufer am Brienzer-, Thuner- und Bielersee mit einer Rute und einem einfachen Haken ohne Widerhaken, ohne Köderfische angeln. Zürich kennt ein Freiangelrecht am Zürich-, Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee (Ufer, eingeschränkte Geräte). In Genf ist das Angeln im Genfersee ohne Patent mit einer einzigen Schwimmerangel mit festem Schwimmer und Einzelhaken erlaubt, Kinder unter 14 Jahren dürfen so auch in Flüssen fischen. Fische, die man behält, müssen sofort getötet werden (Tierschutzverordnung). Die genauen Freiangelzonen stehen in den kantonalen Vorschriften.

Amtliche Quellen : Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF/OLFP), Fedlex ; Tierschutzverordnung (TSchV/OPAn), Fedlex ; Netzwerk Anglerausbildung – Fragen und Antworten (SaNa) ; Kanton Bern – Fischereipatente und Preise ; Kanton Bern – Fischereidirektionsverordnung (FiDV) ; Kanton Zürich – Wie und wo fischen ; Kanton Zürich – Preise für Fischereipatente ab 2026 ; Kanton Waadt – Preise der Fischereipatente 2026 ; Kanton Genf – Fischen ohne Patent

Darf man in der Schweiz angeln?

Ja. Angeln ist in allen Kantonen erlaubt, mit einem kantonalen Patent oder im Rahmen der Freiangelei. Für Jahres- und Monatspatente braucht man den Sachkundenachweis (SaNa), für kurze Patente meist nicht. Schonzeiten, Mindestmaße, Nachtfischverbote und Widerhakenregeln legt jeder Kanton fest. Gäste kaufen Tages- oder Wochenpatente beim Kanton, oft online.

Der Bund setzt Mindeststandards: Wer eine Fischereiberechtigung von einem Monat oder länger erwirbt, muss Kenntnisse über Fische, Krebse und Tierschutz nachweisen (SaNa-Ausweis, erhältlich nach einem Kurs des Netzwerks Anglerausbildung). Seit Februar 2025 verlangt die Tierschutzverordnung zudem, dass Fische zum Verzehr sofort getötet werden. Die Kantone vergeben die Patente und bestimmen Gewässer, Preise und Zusatzregeln. Beispiele 2026: Zürich Seenpatent 160 CHF pro Jahr (Uferfischerei Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee), Bern Jahrespatent 250 CHF, Waadt Jahrespatent Flüsse 150 CHF. Viele Kantone verbieten Widerhaken ganz oder teilweise und kennen Nachtfischverbote, etwa am Zürichsee zwischen 23 und 4 Uhr im Sommer. Für Grenzgewässer wie Bodensee oder Genfersee gelten zwischenstaatliche Vereinbarungen. Ohne Patent darf man nur dort angeln, wo der Kanton eine Freiangelei zulässt, zum Beispiel am Thuner- oder Bielersee vom Ufer. Vor dem Angeln die Merkblätter des Kantons lesen.

Amtliche Quellen : Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF/OLFP), Fedlex ; Tierschutzverordnung (TSchV/OPAn), Fedlex ; Netzwerk Anglerausbildung – Fragen und Antworten (SaNa) ; Kanton Zürich – Preise für Fischereipatente ab 2026 ; Kanton Zürich – Merkblatt Fanglimiten und Schonzeiten 2026 ; Kanton Bern – Fischereipatente und Preise ; Kanton Waadt – Preise der Fischereipatente 2026

Was kostet ein Angelschein in der Schweiz?

Es gibt keinen nationalen Preis: Jeder Kanton legt seine Patentpreise fest. 2026 kostet zum Beispiel ein Tagespatent in Zürich 30 CHF, in Bern 32 CHF und in der Waadt für Flüsse 20 CHF; Jahrespatente liegen bei 150 bis 250 CHF. Der SaNa-Kurs für Jahrespatente kostet zusätzlich.

Beispiele aus den kantonalen Tarifen 2026: Zürich – Seenpatent 160 CHF pro Jahr, Einzelseepatent 100 CHF, Flusspatent 170 CHF, Tagespatent Einzelsee oder Fluss je 30 CHF, Zusatz Boot 160 CHF. Bern – Jahrespatent 250 CHF, Monatspatent 180 CHF, Wochenpatent 100 CHF, Tagespatent 32 CHF, Gastpatent 85 CHF; Nicht-Berner ohne Gegenrechtsabkommen zahlen für Jahres- und Monatspatente das Doppelte. Waadt – Jahrespatent Flüsse 150 CHF, Wochenpatent 60 CHF, Tagespatent 20 CHF; Nichtansässige ohne gleichwertiges Patent zahlen 300 CHF im Jahr. Genf – Tagespatent Genfersee 10 CHF, Tagespatent Flüsse 20 CHF. Bodensee-Obersee (Thurgau) – Tagespatent 15 CHF, Jahrespatent 140 CHF. Für Jahres- und Monatspatente braucht man zusätzlich den SaNa-Ausweis; der Kurs wird vom Netzwerk Anglerausbildung angeboten, sein Preis variiert. Jugendliche erhalten in fast allen Kantonen reduzierte Tarife. Private und verpachtete Gewässer haben eigene Preise.

Amtliche Quellen : Kanton Zürich – Preise für Fischereipatente ab 2026 ; Kanton Bern – Fischereipatente und Preise ; Kanton Waadt – Preise der Fischereipatente 2026 ; Kanton Genf – Patentkategorien und Tarife ; Kanton Thurgau – Fischereiverordnung (Bodensee-Patente) ; Netzwerk Anglerausbildung – Fragen und Antworten (SaNa)

Darf man in der Schweiz am Bodensee angeln?

Ja, mit einem Bodensee-Patent der Anrainerkantone Thurgau oder St. Gallen; am Untersee gelten eigene Karten. Das Tagespatent Bodensee-Obersee kostet im Thurgau 2026 15 CHF. Es gelten die gemeinsamen Regeln der Bodenseefischereikonferenz, etwa ein Fangverbot für Felchen bis Ende 2026 und ein Mindestmaß von 60 cm für Seeforellen.

Die Bestimmungen für den Bodensee werden international in der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) abgestimmt und in der Schweiz per Verordnung des UVEK umgesetzt. Patente verkaufen die Kantone: Thurgau bietet 2026 für den Bodensee-Obersee Tages- (15 CHF), Monats- (70 CHF) und Jahrespatente (140 CHF) sowie Uferpatente an; für Untersee und Seerhein gibt es eigene Jahres-, Monats- und Gastkarten. St. Gallen verkauft Ufer- und Bootspatente, zum Beispiel ein Gastpatent für 50 CHF. Für Jahrespatente ist der SaNa-Ausweis nötig. Wichtige Regeln: Felchen sind vom 1.1.2024 bis 31.12.2026 ganzjährig geschont, Seeforellen dürfen erst ab 60 cm entnommen werden. Am Obersee sind Hältern, Filetieren auf dem See und Verkauf verboten, gefangene Fische sind sofort zu töten, Catch and Release ist nach St. Galler Bestimmungen verboten. Widerhaken sind grundsätzlich verboten, am Untersee mit SaNa erlaubt. Gefischt wird von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.

Amtliche Quellen : Kanton Thurgau – Fischereiverordnung (Bodensee-Patente) ; Kanton St. Gallen – Fischereibestimmungen Bodensee 2026 ; Kanton St. Gallen – Fischereipatente ; Verordnung des UVEK über die Fischerei im Bodensee-Obersee (Fedlex)

Darf man in der Schweiz mit Widerhaken angeln?

Meist nicht. Nach Bundesrecht sind Haken mit Widerhaken in Seen und Stauseen nur mit kantonaler Bewilligung und für Inhaber des SaNa-Ausweises zulässig. Viele Kantone verbieten Widerhaken grundsätzlich und erlauben sie nur für besondere Techniken wie Hegene oder Schleppangel. Die Regeln stehen in den kantonalen Vorschriften.

Die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (Art. 5b) erlaubt Haken mit Widerhaken sowie lebende einheimische Köderfische in Seen und Stauseen nur mit Bewilligung des Kantons und nur für Personen mit Sachkundenachweis. In Fließgewässern gilt damit praktisch überall der widerhakenlose Haken. Kantonale Beispiele 2026: St. Gallen verbietet Widerhaken grundsätzlich und erlaubt sie mit SaNa in Seen für Hegene und Schleppangel; am Bodensee sind sie verboten, am Untersee mit SaNa erlaubt; im Kanton Aargau sind Widerhaken nur für Hegenen- und Schleppangelfischerei gestattet; im Kanton Bern angelt man bei der Freiangelei vom Ufer mit einfachem Haken ohne Widerhaken. Wer einen gehakten Fisch zurücksetzt, profitiert vom schnelleren Lösen des Hakens. Vor dem Angeln das Merkblatt des Kantons oder die Patentbestimmungen lesen. Die Bundesverordnung verlangt außerdem, dass nicht verwertbare, aber lebensfähige Fische sofort zurückgesetzt werden.

Amtliche Quellen : Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF/OLFP), Fedlex ; Kanton St. Gallen – Fischereibestimmungen Bodensee 2026 ; Kanton Thurgau – Fischereiverordnung (Bodensee-Patente) ; Kanton Bern – Fischereidirektionsverordnung (FiDV) ; Kanton Aargau – Fischereiverordnung

Darf man als Deutscher in der Schweiz angeln?

Ja. Deutsche Angler kaufen wie alle Gäste ein kantonales Patent. Für Tages-, Wochen- und meist auch Monatspatente unter einem Monat ist kein Schweizer Sachkundenachweis nötig. Für längere Patente wird im Kanton Bern ein gleichwertiger ausländischer Ausweis bei Wohnsitz im Ausland anerkannt; die Preise sind für Nichtansässige oft höher.

Das Bundesrecht verlangt den Sachkundenachweis (SaNa) nur für Berechtigungen ab einem Monat. Kurzpatente sind damit für Gäste aus Deutschland ohne Prüfung erhältlich, etwa das Tagespatent im Kanton Zürich (30 CHF) oder Bern (32 CHF, Gastpatent 85 CHF). Wer ein Jahrespatent will, braucht einen anerkannten Nachweis: Der Kanton Bern akzeptiert neben dem SaNa einen gleichwertigen ausländischen Ausweis bei Wohnsitz im Ausland; ob der deutsche Fischereischein in anderen Kantonen anerkannt wird, entscheidet der jeweilige Kanton. Nichtansässige zahlen häufig mehr: Bern verlangt ohne Gegenrechtsabkommen die doppelte Gebühr für Jahres- und Monatspatente, die Waadt 300 CHF statt 150 CHF für das Jahrespatent Flüsse. Die Schweizer Tierschutzregeln gelten auch für Gäste: gefangene Fische zum Verzehr sofort betäuben und töten. Am Bodensee gelten die Patente von Thurgau und St. Gallen sowie die IBKF-Regeln. Die Freiangelei ohne Patent, etwa vom Ufer des Thuner Sees, steht auch deutschen Besuchern offen.

Amtliche Quellen : Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF/OLFP), Fedlex ; Netzwerk Anglerausbildung – Fragen und Antworten (SaNa) ; Kanton Bern – Fischereipatente und Preise ; Kanton Bern – Fischereidirektionsverordnung (FiDV) ; Kanton Zürich – Preise für Fischereipatente ab 2026 ; Kanton Waadt – Preise der Fischereipatente 2026 ; Tierschutzverordnung (TSchV/OPAn), Fedlex ; Kanton Thurgau – Fischereiverordnung (Bodensee-Patente)

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