Kanton Basel-Landschaft

Kanton, Schweiz. Behörde : Kantonale Fischereiverwaltung – Amt für Wald beider Basel, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion.
Regelung 2026, geprüft am 23. September 2026.

BachforelleHeute geschlossen
28 cmMindestmaß
ÄscheHeute geschlossen
35 cmMindestmaß
HechtHeute geschlossen
50 cmMindestmaß
ZanderHeute geschlossen
45 cmMindestmaß
FlussbarschHeute geschlossen
18 cmMindestmaß
Angelschein / Erlaubnis
nicht veröffentlicht
Nächste Schließung
1. Okt. 2026Bachforelle – Rhein, Mündungen Ergolz und Birs
Mindestmaße
50 cmHecht – Rhein

Passende Ausrüstung für dieses Gebiet

Ausgewählt nach den hier geregelten Arten und Mindestmaßen.

Die Hinweise auf dieser Seite sind auf Französisch verfasst, möglichst nah an den amtlichen Texten.

Fangzeiten 2026

Art
Bachforelle – Rhein, Mündungen Ergolz und Birs1geschlossen : 1. Okt. → Ende Februar

Verordnung § 8 Abs. 1 (Stand 01.04.2011)

Seeforelle, Flussforelle – Rhein1geschlossen : 1. Okt. → Ende Februar
Äsche – Rhein1geschlossen : 1. Feb. → 30. Apr.

in den übrigen Gewässern nicht in der Liste der fangbaren Arten : ganzjährig geschont (§ 8 Abs. 4)

Hecht – Rhein1geschlossen : 15. Feb. → 15. Mai
Zander – Rhein1geschlossen : 1. Apr. → 31. Mai
Barsch (Egli) – Rhein1geschlossen : ganzjährig

keine Schonzeit ; Felchen 15.10.-31.12., Schleie 15.05.-30.06., Trüsche 01.11.-28.02.

Alle Arten – übrige Gewässer (Bachreviere)1geschlossen : 15. Okt. → Ende Februar

generelles Fischfangverbot, ausser Moossee Grellingen, Ergolz-Mündung bis Hülftenpritsche, Birs-Mündung bis Wuhr Neuewelt ; Bachforelle 15.10.-Ende Februar ; Barbe 01.05.-15.06.

Volle Balken: Angeln erlaubt. Gelbe Linie: heute. Rote Schraffur: Schonzeit.

Mindestmaße

ArtMindestmaß0–60 cm
Bachforelle – Rhein1
übrige Gewässer : 26 cm
28 cm
Seeforelle, Flussforelle – Rhein135 cm
Äsche – Rhein135 cm
Hecht – Rhein150 cm
Zander – Rhein145 cm
Barsch (Egli) – Rhein1
Aal 50, Barbe 35, Felchen 30, Karpfen 35, Schleie 25, Trüsche 30 cm
18 cm

Zum Prüfen des Mindestmaßes: Hecht hier 50 cm. Digitale Hängewaage 50 kg 30,90 €

Fangbegrenzungen

Von der Behörde nicht veröffentlicht: bei Kantonale Fischereiverwaltung – Amt für Wald beider Basel, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion nachfragen.

Angelschein / Erlaubnis

Angelschein / ErlaubnisGültigkeitPreis
Fischereikarte eines Pachtreviers (Jahres-, Monats- oder Tageskarte)2
Kein kantonales Patent : die öffentlichen Fischereirechte (auch Rhein) werden von den Einwohnergemeinden für 8 Jahre verpachtet ; die Pächter geben die Fischereikarten ab. Entgelt darf die anteilsmässigen Selbstkosten (Pachtzins, Fischeinsatz) nicht übersteigen. Jahreskarten nur mit Sachkundenachweis.
je nach Karte (Jahr, Monat, Tag)nicht veröffentlicht
Gastkarte1
Tages- oder Monatskarte eines Pachtreviers1 Tag oder 1 MonatOhne SaNa, schriftliche Information durch den Pächter ; Preis vom Pächter festgelegt.
Prüfung1
Sachkundenachweis (SaNa) : PflichtFischereikarten nur an Personen mit Sachkundenachweis aus einem anerkannten Kurs (§ 7a) ; von anderen Kantonen anerkannte Nachweise gelten auch in BL, ausländische wenn gleichwertig (§ 7b). Bezüger von Tages- oder Monatskarten sind befreit, müssen aber vom Pächter schriftlich informiert werden (§ 7d).

Gewässerkategorien

  • Rhein (Pachtsystem, Übereinkunft Schweiz–Baden–Elsass-Lothringen vom 18.05.1887)
  • Bachreviere (Pachtreviere der Gemeinden)
  • Privatfischweiden

Gut zu wissen

Ohne Schonzeit und Mindestmass (vorbehaltlich der Winterruhe) : Alet, Blicke, Brachsmen, Elritze, Gründling, Hasel, Laube, Rapfen, Regenbogenforelle, Rotauge, Rotfeder, Saibling, Schmerle, Stichling, Wels ; alle nicht genannten Arten ganzjährig geschont. Widerhaken verboten (ausser schwere Setzangel im Rhein) ; max. 2 Haken pro Rute ; lebende Köderfische verboten ; Setzkescher verboten ; Nachtfischerei verboten ; zum Verzehr bestimmte Fische vor dem Lösen des Hakens sofort töten. Im Rhein Setzangeln, Fischergalgen und Fischen von verankerten Booten erlaubt.

Invasive Arten

  • Nicht einheimische Krebsarten (Kamberkrebs, Signalkrebs) : Fang nur mit Bewilligung der Fischereiverwaltung (Verschleppungsgefahr)1

Was die Behörde nicht veröffentlicht

Punkte, die wir in den amtlichen Texten nicht gefunden haben: bei der Behörde nachfragen.

  • Preise der Fischereikarten : von den Pächtern der Reviere festgelegt, vom Kanton nicht publiziert (Seite baselland.ch/fischerei nicht abrufbar, HTTP 403) – beim Amt für Wald beider Basel bzw. den Pächtern prüfen
  • Offizieller Kauflink : nicht gefunden, vérifier auprès de l'Amt für Wald beider Basel
  • Tagesfangbeschränkungen : in der Verordnung nicht festgelegt (ggf. in den Pachtverträgen)

Die Vorschriften ändern sich jedes Jahr und können während der Saison geändert werden. Vor dem Angeln den geltenden Text bei der genannten Behörde prüfen.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Fangzeit für Bachforelle in Kanton Basel-Landschaft?

Bachforelle: geschlossen : 1. Okt. → …, laut dem amtlichen Kalender oben.

Welches Mindestmaß gilt für Hecht in Kanton Basel-Landschaft?

Hecht: 50 cm. Kleinere Fische müssen sofort zurückgesetzt werden.

Amtliche Quellen

  1. SGS 530.11 Verordnung zum Fischereigesetz (Stand 01.04.2011) (abgerufen am 23. September 2026)
  2. SGS 530 Fischereigesetz (in Kraft seit 01.01.2013) (abgerufen am 23. September 2026)

Zuletzt geprüft : 23. September 2026.

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