Sorpesee
Reservoir, Sundern. Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
51.3309, 7.9420 — Auf der Karte ansehen
- Fläche
- 338 ha
- Bewirtschafter
- Ruhrverband
- Erforderliche Karte
- Fischereischein + Fischereierlaubnisvertrag (FEV) du Ruhrverband ; Kombi-Jahresschein Henne/Möhne/Sorpe/Bigge/Lister possible
- Slipstelle
- ja
Passende Ausrüstung für dieses Gebiet
Ausgewählt nach den hier geregelten Arten und Mindestmaßen.
Verantwortungsvolle Ausrüstung
Karpfen-Montageset: Wirbel mit Ring, Pop-up-Perlen, SchrumpfschlauchFür: karpfen, wels · karpfenangeln mit haarmontage
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Die Hinweise auf dieser Seite sind auf Französisch verfasst, möglichst nah an den amtlichen Texten.
Vorkommende Arten
Europäischer AalAnguilla anguilla
FlussbarschPerca fluviatilis
HechtEsox lucius
KarpfenCyprinus carpio
SchleieTinca tinca
BachforelleSalmo trutta
SeesaiblingSalvelinus alpinus
ZanderSander lucioperca
BrassenAbramis brama
RotaugeRutilus rutilus
Ruhrverband — fiche du lac (angeln-im-sauerland.de)
Eigene Regeln
Südwestlich von Arnsberg, im Stadtgebiet Sundern liegt der Sorpesee mit einer Wasserfläche von 338 ha. Er erstreckt sich zwischen den Ortsteilen Langscheid und Amecke auf einer von Länge 6,5 km. Der Sorpesee ist bis zu 600 m breit und erreicht bei Vollstau eine maximale Wassertiefe von 57 m. Mindestmaße und Schonzeiten (gesetzlich in NRW und Vorgaben RV): Hecht 45 cm -> vom 15.02. bis 30.04. Zander 40 cm -> vom 01.04. bis 31.05. See- u. Bachforelle 50 cm -> vom 20.10. bis 15.03. Seesaibling 30 cm -> vom 20.10. bis 15.03. Blaufelchen -> vom 01.11. bis 31.12. Aal 50 cm Karpfen 35 cm Schleie 25 cm Rotauge, Brasse unterliegen keinen Beschränkungen. Fangbegrenzung: an einem Tag insgesamt nicht mehr als 2 Fische der Arten Hecht, Forelle, Zander sowie Flussbarsche > 35 cm sowie nicht mehr als 4 Saiblinge und 8 Felchen (Beispiel: 1 Hecht + 1 Zander = 2 Fische der genannten Arten) Angelausübung: 2 Handangeln Eine Stunde vor Sonnenauf- bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Vom 01.06. bis 31.10. Nachtangeln vom Ufer gestattet. Mitführen von Sonaren/Echoloten während der Ausübung der Angelfischerei ist in der Zeit vom 01.07. – 30.09. nicht gestattet. Alle Köder, mit Ausnahme des lebenden Köderfisches. Bootsangeln (mit Muskelkraft betriebene Boote) einschließlich Schleppangeln, ist mit allen Fischereierlaubnisverträgen ohne Zusatzgebühr gestattet. Der Einsatz eines Elektromotors ist nur in Verbindung mit einer gültigen E-Plakette gestattet.
- bateau
Regeln des Gebiets (Nordrhein-Westfalen) für diese Arten
Amtliche Quellen
- Sorpesee — Angeln an den Talsperren des Ruhrverbands (abgerufen am 23. September 2026)
- Angeln an den Talsperren des Ruhrverbands (abgerufen am 23. September 2026)