Angelvorschriften in Österreich
9 Seiten (Bundesland). Jeweils: Angelschein und Preis, Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbegrenzungen und amtliche Quellen.
| Gebiet | Angelschein / Erlaubnis | Nächste Öffnung | Zuletzt geprüft |
|---|---|---|---|
| Burgenland | 25,30 € | Aalrutte (Lota lota), 1. Dez. 2026 | 23. September 2026 |
| Kärnten | 43 € | Bachforelle (Salmo trutta fario), 1. Okt. 2026 | 23. September 2026 |
| Niederösterreich | 33,80 € | Maräne, Renke (Coregonidae), 1. Jan. 2027 | 23. September 2026 |
| Oberösterreich | 32 € | Maräne / Reinanke (Coregonus spp.), 1. Jan. 2027 | 23. September 2026 |
| Salzburg | 121 € | Seeforelle (Salmo trutta lacustris), 1. Jan. 2027 | 23. September 2026 |
| Steiermark | 29 € | Edelkrebs (Astacus astacus), 1. Okt. 2026 | 23. September 2026 |
| Tirol | 66 € | Seeforelle (Salmo trutta lacustris), 1. Jan. 2027 | 23. September 2026 |
| Vorarlberg | — | Seesaibling (Salvelinus umbla), 1. Jan. 2027 | 23. September 2026 |
| Wien | 20 € | Maräne, Renke (Coregonidae), 1. Jan. 2027 | 23. September 2026 |
Häufige Fragen
Darf man in Österreich ohne Angelschein angeln?
Nur eingeschränkt: In Österreich regelt jedes Bundesland die Fischerei. Wer keine Fischerkarte mit Prüfung hat, braucht meist eine Gastfischerkarte plus die Lizenz des Reviers. Kinder dürfen in vielen Ländern in Begleitung eines Karteninhabers fischen. Ganz ohne Dokument ist Angeln in fremden Revieren nicht erlaubt.
Fischereirecht ist in Österreich Landessache, und fast überall gilt ein doppeltes Prinzip: ein amtliches Dokument (Fischerkarte oder Gastfischerkarte) und die Erlaubnis des Fischereiberechtigten (Lizenz, Erlaubnisschein). Gastkarten ohne Prüfung gibt es zum Beispiel in Kärnten (Fischergastkartenabgabe 2026: 8 €), Salzburg (10 €, ab 12 Jahren), Oberösterreich (derzeit 20 €, höchstens zwei pro Jahr) sowie in Wien, der Steiermark und Niederösterreich, wo der Revierinhaber die Gastkarte ausgibt. In Vorarlberg darf der Bewirtschafter eine Erlaubnis für höchstens zwei Wochen ohne Eignungsnachweis ausstellen. Strenger sind Tirol (Gastfischerkarte nur mit nachgewiesener Qualifikation, z. B. deutscher Fischereischein) und das Burgenland (Gastkarte nur für Inhaber einer gleichwertigen Karte mit Prüfung). Kinder und Jugendliche dürfen je nach Land in Begleitung eines erwachsenen Karteninhabers fischen, etwa bis 14 Jahre im Burgenland oder bis 15 Jahre in Salzburg. Zusätzlich zahlt man immer die Lizenz des jeweiligen Reviers, deren Preis der Bewirtschafter festlegt. Stand 2026; Details vorab beim Revier oder Landesfischereiverband prüfen.
Amtliche Quellen : Kärnten – Fischergastkarte / Abgabe 2026 (RIS) ; Landesfischereiverband Salzburg – Gastfischerkarte ; Oö. Landesfischereiverband – Was benötige ich zur Ausübung der Fischerei? ; Vorarlberger Fischereigesetz – Erlaubnis des Bewirtschafters (RIS) ; Tiroler Fischereiverband – Gastfischerkarte ; Bgld. Fischereigesetz 2022 – Fischereigastkarte (RIS) ; Wiener Fischereiausschuss – Sie haben keine Fischerkarte? ; NÖ Landesfischereiverband – Fischergastkarte
Darf man als Deutscher in Österreich angeln?
Ja. Deutsche Angler brauchen in Österreich die Lizenz des Reviers und je nach Bundesland eine Gastfischerkarte oder die Landesfischerkarte. Ein deutscher Fischereischein wird in mehreren Ländern als Qualifikationsnachweis anerkannt, etwa in Tirol für die Gastfischerkarte oder im Burgenland als gleichwertige EU-Karte mit Prüfung.
Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, entscheidend ist das Landesrecht. In Tirol erhält eine Gastfischerkarte (25 €) nur, wer eine Qualifikation glaubhaft macht; ausdrücklich genannt wird der deutsche Angelschein. Im Burgenland wird die Fischereigastkarte (Abgabe 15,20 €, zwei Monate gültig) nur an Personen mit gültiger Karte eines anderen Bundeslandes oder einer gleichwertigen Berechtigung eines EU-Staates mit Prüfung ausgegeben. In Kärnten, Salzburg, Wien und der Steiermark kann der Revierinhaber Gastkarten ohne Prüfung ausgeben; in Vorarlberg genügt für bis zu zwei Wochen die Erlaubnis des Bewirtschafters. Wer länger in einem Land fischen will, kann dort die Jahresfischerkarte beantragen; der deutsche Fischereischein gilt in mehreren Ländern als gleichwertiger Eignungsnachweis (z. B. Tirol, Burgenland). Immer nötig: amtlicher Lichtbildausweis und die Lizenz des Reviers. Schonzeiten und Mindestmaße des jeweiligen Landes und die Zusatzregeln auf der Lizenz gelten auch für Gäste.
Amtliche Quellen : Tiroler Fischereiverband – Gastfischerkarte ; Bgld. Fischereigesetz 2022 – Fischereigastkarte (RIS) ; Kärnten – Fischergastkarte / Abgabe 2026 (RIS) ; Landesfischereiverband Salzburg – Gastfischerkarte ; Wiener Fischereiausschuss – Sie haben keine Fischerkarte? ; Stmk. Fischereigesetz – Fischerkarte und Fischergastkarte (RIS) ; Vorarlberger Fischereigesetz – Erlaubnis des Bewirtschafters (RIS) ; Tiroler Fischereiverband – Tiroler Fischerkarte
Wo kann man in Österreich angeln?
In Österreich angelt man in Revieren: Seen, Flüsse und Bäche gehören Fischereiberechtigten, die Lizenzen ausgeben. Man kauft also eine Tages-, Wochen- oder Jahreslizenz für ein bestimmtes Revier, dazu die Fischerkarte oder Gastfischerkarte des Bundeslandes. Große Gewässer wie Neusiedler See oder Bodensee haben eigene Regeln.
Fast jedes Gewässer in Österreich ist einem Fischereirevier zugeordnet. Wer fischen will, braucht die schriftliche Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten (Lizenz, Erlaubnisschein) – in Tirol etwa als Tages- oder Jahreslizenz, deren Zahl pro Revier behördlich begrenzt ist. Lizenzen verkaufen Vereine, Revierinhaber, Tourismusverbände oder Online-Portale; Preise legt der Bewirtschafter fest. Zusätzlich gilt das Landesdokument: Fischerkarte oder Gastfischerkarte. Besondere Regeln gibt es an großen Seen: Am Neusiedler See (Burgenland) gelten eigene Schonzeiten, zum Beispiel für den Hecht vom 1.2. bis 31.3.; der Bodensee hat in Vorarlberg eine eigene Bodenseefischereiverordnung. In Tirol sind in Fließgewässern höchstens eine Rute, in Seen bis zu drei erlaubt, in Vorarlberg eine Rute im Fließgewässer und zwei im stehenden Gewässer. Einen amtlichen Überblick über freie Lizenzen bieten die Landesfischereiverbände. Vor dem Kauf auf der Lizenz nachlesen, welche Köder, Arten und Zeiten erlaubt sind.
Amtliche Quellen : Tiroler Fischereiverband – Tiroler Fischerkarte ; Tiroler Fischereigesetz – Fanglizenz (RIS) ; Burgenland – Schonzeiten und Brittelmaße (RIS) ; Vorarlberger Fischereigesetz – Erlaubnis des Bewirtschafters (RIS)
Was kostet ein Angelschein in Österreich?
Das hängt vom Bundesland ab. 2026 kostet die Jahresfischerkarte zum Beispiel 25,30 € im Burgenland, 29 € in der Steiermark, 32 € in Oberösterreich, 33,80 € in Niederösterreich und 43 € in Kärnten; in Salzburg kostet die Erstausstellung 121 €. Dazu kommen Prüfung oder Kurs und die Lizenz des Reviers.
Die Kosten setzen sich aus drei Teilen zusammen. Erstens die amtliche Karte bzw. Abgabe 2026: Burgenland 25,30 € pro Jahr (50,70 € für drei Jahre), Kärnten 43 €, Niederösterreich 33,80 € (Abgabe 25,10 € + Verbandsbeitrag 8,70 €), Oberösterreich 32 €, Steiermark 29 €, Tirol 66 € (Tiroler Fischerkarte), Wien 20 €; in Salzburg kostet die erste Jahresfischerkarte 121 € (Landes- und Bundesgebühren plus 33 € Fischereiumlage). Zweitens der Eignungsnachweis: im Burgenland 50 € Prüfungsgebühr, in Niederösterreich 70 € Kursbeitrag, in Oberösterreich insgesamt 135 € für Kurs und Prüfung. Drittens die Lizenz des Reviers, deren Preis frei festgelegt wird. Für Gäste ohne Prüfung gibt es Gastkarten, etwa in Kärnten (Abgabe 8 €), Salzburg (10 €), Oberösterreich (20 €) oder Tirol (25 €, nur mit anerkannter Qualifikation). Die Beträge sind Stand 2026 und werden teils jährlich angepasst.
Amtliche Quellen : Burgenland – Fischereikartenabgabe 2026 (RIS) ; Kärnten – Jahresfischerkarte (RIS) ; NÖ Landesfischereiverband – Fischerkartenabgabe und Verbandsbeitrag ; Oö. Landesfischereiverband – Was benötige ich zur Ausübung der Fischerei? ; Stmk. Fischereigesetz – Fischerkarte und Fischergastkarte (RIS) ; Tiroler Fischereiverband – Tiroler Fischerkarte ; Wiener Fischereiausschuss – Sie haben keine Fischerkarte? ; Landesfischereiverband Salzburg – Jahresfischerkarte ; NÖ Fischerkursverordnung 2024 ; Oö. LFV – Fischerprüfung ; Kärnten – Fischergastkarte / Abgabe 2026 (RIS) ; Landesfischereiverband Salzburg – Gastfischerkarte ; Tiroler Fischereiverband – Gastfischerkarte
Darf man in Österreich angeln?
Ja. Angeln ist in ganz Österreich erlaubt, wenn man ein amtliches Dokument des Bundeslandes (Fischerkarte oder Gastfischerkarte) und die Lizenz des jeweiligen Reviers besitzt. Freie Gewässer ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten gibt es praktisch nicht. Schonzeiten und Mindestmaße legt jedes Land selbst fest.
Die Fischerei ist in Österreich in neun Landesgesetzen geregelt. Für die Jahresfischerkarte verlangen die Länder einen Eignungsnachweis: eine Prüfung (Burgenland, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien, Oberösterreich), einen Kurs mit Test (Niederösterreich) oder eine mindestens achtstündige Unterweisung (Kärnten). Die jährlichen Abgaben 2026 reichen von 20 € (Wiener Fischerkarte) über 25,30 € (Burgenland) bis 43 € (Kärnten); in Salzburg kostet die erste Jahresfischerkarte 121 €. Dazu kommt stets die Lizenz des Reviers, die der Fischereiberechtigte vergibt und bepreist. Urlauber ohne Prüfung können in den meisten Ländern mit einer Gastfischerkarte fischen. Jedes Land hat eigene Schonzeiten und Brittelmaße; in Kärnten gilt z. B. für den Hecht allgemein ein Mindestfangmaß von 55 cm, am Ossiacher See 70 cm. Viele Reviere setzen strengere Regeln fest, die auf der Lizenz stehen. Verboten sind vielerorts lebende Wirbeltiere als Köder und unbeaufsichtigte Ruten.
Amtliche Quellen : Burgenland – Fischereikartenabgabe 2026 (RIS) ; Kärnten – Jahresfischerkarte (RIS) ; Wiener Fischereiausschuss – Sie haben keine Fischerkarte? ; Landesfischereiverband Salzburg – Jahresfischerkarte ; Kärnten – Schonzeiten und Mindestfangmaße (RIS) ; Oö. Landesfischereiverband – Was benötige ich zur Ausübung der Fischerei?
Darf man in Österreich mit Widerhaken angeln?
Grundsätzlich ja: Die geprüften Landesregeln Österreichs enthalten kein allgemeines Widerhakenverbot. Einschränkungen gibt es trotzdem, etwa in Kärnten, wo Drillinge nur für Raubfische erlaubt sind, und viele Reviere schreiben auf der Lizenz Schonhaken vor. Maßgeblich sind daher Landesrecht und Lizenzbedingungen des Reviers.
In den für 2026 ausgewerteten Fischereigesetzen und -verordnungen der neun Bundesländer findet sich kein generelles Verbot von Widerhaken, anders als in der Schweiz, wo Haken mit Widerhaken in Seen nur mit kantonaler Bewilligung und SaNa-Ausweis erlaubt sind. Die Länder regeln aber Anzahl und Art der Haken: In Kärnten sind höchstens zwei Ruten und ein Köder pro Montage erlaubt, Drillinge nur für Raubfische; in Vorarlberg darf ein Naturköder nur eine Anbissstelle haben, Kunstköder höchstens drei. Die eigentlichen Detailregeln stehen häufig in den Lizenzbedingungen: Viele Reviere, besonders Salmonidenstrecken und Fliegenstrecken, verlangen Schonhaken (ohne oder mit angedrücktem Widerhaken). Ob das für ein Gewässer gilt, steht auf der Lizenz oder in der Revierordnung. Eine Studie an wilden Bachforellen hat Sterblichkeit und Verletzungen je nach Hakentyp verglichen – ein Argument für Schonhaken beim Zurücksetzen. Da die Revierregeln abweichen können, vor dem Angeln die Lizenzbedingungen lesen.
Amtliche Quellen : Kärntner Fischereigesetz (RIS) ; Vorarlberg – Fischereiverordnung Anlage (RIS) ; Schweiz – Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) ; Effect of Hook Type on Mortality, Trauma, and Capture Efficiency of Wild Stream Trout Caught by Angling with Spinners
Arten auf dieser Seite
HechtEsox lucius
ZanderSander lucioperca
FlussbarschPerca fluviatilis
BachforelleSalmo trutta
RegenbogenforelleOncorhynchus mykiss
ÄscheThymallus thymallus
HuchenHucho hucho
KarpfenCyprinus carpio
Passende Ausrüstung für dieses Gebiet
Ausgewählt nach den hier geregelten Arten und Mindestmaßen.
VIB-Köder mit Laser-Finish 8 cm, 5er-SetGeeignet für: Flussbarsch, Zander, Forellenbarsch, Bachforelle, Regenbogenforelle.
25,90 €
Minnow-Wobbler 8,3 cm, 5er-SetGeeignet für: Flussbarsch, Bachforelle, Regenbogenforelle, Forellenbarsch, Zander.
31,90 €
Drillingsschutz, 150 StückGeeignet für: Hecht, Zander, Flussbarsch, Forellenbarsch, Bachforelle, Regenbogenforelle.
26,90 €